Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9452

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen sind für die Erbringung der Fahrdienstleistung des P & R Probebetriebes im Jahr 2015          75.000,00 EUR vorgesehen. Nach Anzeige, Genehmigung  und Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2015 ist die Seitens der Kurverwaltung zugesicherte Ausschreibung für die Durchführung der Fahrdienstleistung erfolgt. Im Ergebnis sind die Kosten des günstigsten Anbieters für die Durchführung der Fahrdienstleistung 15.000,00 EUR über dem Plan, als in den Vorjahren. Darüber hinaus sind die bebauungsrechtlichen Fragen noch nicht abschließend geklärt.

 

Am 06.05.2015 findet beim Landkreis zum Thema P & R Verkehr in Kombination mit bestehenden Linien ein Gespräch statt, dass eine kostengünstigere Abwicklung des P & R Verkehrs ergeben könnte.

 

Unter Berücksichtigung, dass der P & R Probebetrieb nun frühestens am 01.06.2015 starten wird (1 Monat geringere Laufzeit), kommt es zu keiner Überschreitung der geplanten Kosten im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen.

 

Inwieweit das Fortführen des P & R Probebetriebes in den Folgejahren finanzierbar und sinnvoll ist, sollte durch das durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beauftragte Planungsbüro abgeklärt werden, damit verkehrsplanerische und verkehrsrechtliche Fragen beantwortet sind.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen  die Durchführung des für 2015 geplanten P & R Probebetriebes in einem verkürzten Zeitraum vom 01.06.2015 bis 30.09.2015, unter Bedingung, dass die P & R Plätze baurechtlich genehmigt sind sowie keine kostengünstigere Variante über den Landkreis möglich ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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