Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9324

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe (Landkreis Nordwestmecklenburg) und dem Träger von Kindertageseinrichtungen (hier Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V.) Lei-stungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde (hier Gemeinde Damshagen) festzulegen.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. legte am 26. Februar 2015 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertageseinrichtung Damshagen vor und informierte, dass die Erhöhung der Gehälter der Erzieher und der Entgelte für die Reinigung ab 1. April 2015 höhere Kosten nach sich ziehen und somit eine neue Entgeltverhandlung notwendig wird. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten für alle Betreuungsarten.

Im Rahmen der Entgeltverhandlung am 5. März 2015 kommt es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde, hier Gemeinde Damshagen, die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Während der Entgeltverhandlung kann es zu Änderungen der Gesamtkosten kommen, die durch die Herauslösung nicht entgeltrelevanter Kosten bedingt sind. Dadurch kann sich die vorgelegte Kalkulation nochmals geringfügig verändern.

 

Die Gemeinde Damshagen hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % festgesetzt. Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird diese Festsetzung erneut empfohlen. Die Entgelte ab dem 1. April 2015 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Land-kreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

 

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

 

Krippe ganztags

804,04 €

267,00 €

 

268,52 €

268,52 €

168,52 €

Krippe Teilzeit

528,66 €

155,00 €

 

186,83 €

186,83 €

126,83 €

Krippe halbtags

390,97 €

96,00 €

 

147,49 €

147,48 €

107,48 €

Kindergarten ganztags

423,40 €

136,00 €

 

143,70 €

143,70 €

 

Kindergarten Teilzeit

301,10 €

77,00 €

 

112,05 €

112,05 €

 

Kindergarten halbtags

239,94 €

44,00 €

 

97,97 €

97,97 €

 

Hort

ganztags

288,13 €

84,00 €

102,07 €

102,06 €

 

Hort

Teilzeit

203,78 €

46,00 €

78,89 €

78,89 €

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. April 2015 für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Land-kreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

 

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

 

Krippe ganztags

804,04 €

267,00 €

 

268,52 €

268,52 €

168,52 €

Krippe Teilzeit

528,66 €

155,00 €

 

186,83 €

186,83 €

126,83 €

Krippe halbtags

390,97 €

96,00 €

 

147,49 €

147,48 €

107,48 €

Kindergarten ganztags

423,40 €

136,00 €

 

143,70 €

143,70 €

 

Kindergarten Teilzeit

301,10 €

77,00 €

 

112,05 €

112,05 €

 

Kindergarten halbtags

239,94 €

44,00 €

 

97,97 €

97,97 €

 

Hort

ganztags

288,13 €

84,00 €

102,07 €

102,06 €

 

Hort

Teilzeit

203,78 €

46,00 €

78,89 €

78,89 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindliche Mehrkosten pro Platz und Monat:

Krippe: GT – 26,81 €, TZ – 18,96 €, HT – 15,03 €

Kiga: GT – 14,56 €, TZ – 12,17 €, H T – 10,63 €

Hort: GT – 12,38 €, TZ – 10,50 €

Die erhöhten Mehrkosten sind im Haushalt 2015 einzuplanen.

 

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Anlagen

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