17.03.2015 - 5 Beschluss über die Gemeindewohnsitz- und Eltern...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sabrina Seemann
- Datum:
- Di, 17.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird darüber diskutiert, warum eine Erhöhung der Beiträge vorgenommen wird (Erhöhung der Gehälter der Erzieher und der Entgelte für die Reinigung).
Es fand im Vorfeld der Entgeltverhandlung ein Gespräch im Amt Klützer Winkel mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen, Frau Krüger, und dem Träger der Kindertagesstätte, Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“, statt. Der Träger ist in im Einvernehmen mit der Gemeinde in die Entgeltverhandlung mit dem Landkreis gegangen.
Herr Menkenhagen teilt mit, dass der Elternbeirat über die Erhöhung nicht informiert wurde.
Der Elternbeirat kann beratend an den Verhandlungen teilnehmen. Es ist Aufgabe des Trägers den Elternbeirat zu informieren. Dieser kann die Kostenrechnung und Kalkulation beim Träger abfordern.
Der Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen spricht sich dafür aus, dass der Elternbeirat zukünftig frühzeitig mit einbezogen wird. Dem Träger ist dies mitzuteilen.
Herr Menkenhagen hat die Beträge überprüft und festgestellt, dass einige nicht korrekt berechnet wurden. Diese sollen überarbeitet, kontrolliert und dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18. März 2015 vorgelegt werden.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Regelung der Aufteilung der Beiträge für die Kindertagesstätte von jeweils 50% Gemeinde und 50 % Eltern beibehalten wird. Ob der Gemeinde im nächsten Jahr Mehrkosten entstehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, weil immer Wechsel in der Kindertagesstätte vollzogen werden. Keine Hochrechnung möglich.
Es wird festgestellt, dass Kostenerhöhungen durch tarifliche Erhöhungen, Mindestlohn, Erhöhung des Essengeldes usw. unabwendbar sind. Träger der Kindertagesstätte soll den Elternbeirat rechtzeitig einbeziehen.
Überarbeitung und Kontrolle der Beiträge und Vorlage im Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen am 18. März 2015.
Frau Radtke verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. April 2015 für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ wie folgt festzusetzen:
Betreuungsart | Platzkosten | Förderung Land/Land-kreis | Gemeindeanteil | Elternanteil
| abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil
|
Krippe ganztags | 804,04 € | 267,00 €
| 268,52 € | 268,52 € | 168,52 € |
Krippe Teilzeit | 528,66 € | 155,00 €
| 186,83 € | 186,83 € | 126,83 € |
Krippe halbtags | 390,97 € | 96,00 €
| 147,49 € | 147,48 € | 107,48 € |
Kindergarten ganztags | 423,40 € | 136,00 €
| 143,70 € | 143,70 € |
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Kindergarten Teilzeit | 301,10 € | 77,00 €
| 112,05 € | 112,05 € |
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Kindergarten halbtags | 239,94 € | 44,00 €
| 97,97 € | 97,97 € |
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Hort ganztags | 288,13 € | 84,00 € | 102,07 € | 102,06 € |
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Hort Teilzeit | 203,78 € | 46,00 € | 78,89 € | 78,89 € |
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,4 kB
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