Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9241

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Stadt Klütz aufgestellt.

Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs.1 KV M-V).

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich der Anlagen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Vorbericht

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...