Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 04.12.2014 wurde erneut der Antrag gestellt, einen Bebauungsplan auf Kosten des Antragstellers zu erlassen. Dieser Antrag wurde bereits am 17.12.2013 gestellt und auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.03.2014 mit der der Begründung, dass in der Ortslage Hohen Wieschendorf nur straßenbegleitend gebaut werden sollte, abgelehnt. Der Antrag wird erneut eingereicht, da sich lt. Antragsteller die Bedingungen durch eine ggf. geplante Umgehungsstraße für die Ortslage Hohen Wieschendorf verändert haben.

Das Grundstück liegt in Ortsrandlage von Hohen Wieschendorf.

Die Begründung ist dem Antragsschreiben zu entnehmen.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag auf Erlass eines Bebauungsplanes in der Ortslage Hohen Wieschendorf gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers nicht stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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