Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 254), seit dem 21. Februar 2002 geltenden Fassung geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 292) in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz wurde am 14.11.2014, Kamerad Hardy Kemps von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Hardy Kemps mit Wirkung vom

02. Februar 2015 für die Dauer der Amtszeit vom 02. Februar 2015 bis 01. Februar 2021 zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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