02.02.2015 - 9 Berufung und Verbeamtung des stellv. Gemeindewe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Hardy Kemps mit Wirkung vom

02. Februar 2015 für die Dauer der Amtszeit vom 02. Februar 2015 bis 01. Februar 2021 zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

13

Zustimmung:             

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Anschließend nimmt Herr Jung Herrn Kemps den Diensteid nach § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M-V vom 03. Mai 2002, seit dem 21. Februar 2002 geltenden Fassung und geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 per Handschlag ab. Herr Jung ernennt Herrn Kemps zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz und übergibt ihm die Ernennungsurkunde.