Beschlussvorlage - SV Klütz/14/9033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 15. September 2014 den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Klütz „Parkplatz Schloss Bothmer“ für den Bereich zwischen Schlossstraße und Landesstraße L 03 als Entwurf beschlossen.

Vom 14. Oktober bis zum 14. November 2014 wurde der Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet und erhielten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Seitens der Öffentlichkeit wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht. Die sonstigen eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die beauftragten Planungsbüros ausgewertet. Die Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge können der Anlage entnommen werden.

Abgesehen von zahlreichen allgemeinen Hinweisen und einigen konkreten Anregungen wurden vom Grundsatz keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden jedoch der Text - Teil B zum Bebau-ungsplan und auch die Begründung teilweise überarbeitet und konkretisiert. Die Bilanzierung wurde ebenfalls überprüft und überarbeitet. Die Grundzüge der Planung werden durch die vorgenommenen Änderungen nicht berührt, so dass nichts dagegen spricht, den Bebau-ungsplanentwurf in der überarbeiteten Fassung nunmehr als Satzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.               Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen aus der Anlage zur Beschlussvorlage wird gefolgt.

                 Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr.  34 für das Gebiet „„Parkplatz Schloss Bothmer“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.        Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden vollständig vom Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg Vorpommern, Geschäftsbereich Schwerin übernommen.

Der Stadt Klütz entstehen diesbezüglich keine Kosten.

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Anlagen

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