11.12.2014 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 "Parkplat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 11.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es werden den Bauausschussmitgliedern die aktuellen Anlagen überreicht und sodann von Herrn Feenders erläutert.
1. Zur Absicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem BBL und der Stadt Klütz abzuschließen, bevor der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung gefasst wird.
2. Die Lärmschutzproblematik ist im Bauantragsverfahren abzuklären.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 34 im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Den Abwägungsvorschlägen aus der Anlage zur Beschlussvorlage wird gefolgt.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Parkplatz Schloss Bothmer“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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171,2 kB
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3,1 MB
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