Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauantrag für eine Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen eines Mehrfamilienhauses (Teilbereich) in Wahrstorf wurde vom Landkreis NWM mit der Begründung, dass sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, abgelehnt.

Gegen diesen Bescheid kann binnen 4 Wochen Widerspruch bei der Landrätin erhoben werden. Der Widerspruch ist grundsätzlich Sache des Antragsstellers. Aufgrund bereits zahlreich vorliegender Ferienwohnungen in der Ortslage Wahrstorf, vertritt die Gemeinde jedoch die Auffassung, dass der Landkreis das Vorhaben falsch beurteilt hat. Daraufhin hat das Amt im Namen der Gemeinde vorerst fristwahrend Widerspruch beim LK NWM eingelegt. Die Gemeinde hat zu entscheiden, ob sie den Widerspruch aufrecht erhält und somit ein Rechtsstreitverfahren gegen den Landkreis anstrebt oder davon zurück tritt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Widerspruch gegen den Bescheid für eine Nutzungsänderung von Wohnungen in Ferienwohnungen eines Mehrfamilienhauses (Teilbereich) in Wahrstorf aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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