Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Strandhaferweg 9 in Zierow Flurstück 53/17 wird ein Bauantrag zum Bau einer PKW Doppelgarage mit Abstellraum gestellt. Gleichzeitig wird ein Befreiungsantrag für den B- Plan Nr. 6 der Gemeinde Zierow „Ostseeferiendorf Zierow“ gestellt. Beantragt wird die Doppelgarage mit Abstellraum in einem Bereich zu errichten, der für Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist. Angeboten wird, den verlorenen Ausgleich an anderer Stelle zu erbringen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bauantrag abzulehnen. Bereits auf anderen Grundstücken in diesem Bebauungsplan wurden in den Eingriffs- und Ausgleichsflächen unzulässigerweise Baukörper errichtet. Entsprechende Verfahren sind beim Bauordnungsamt anhängig. Im Weiteren wird durch die Durchbrechung des Grünzuges sowohl die städtebauliche als auch die naturschutzfachliche Struktur zerstört. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den Bauantrag Grundstück Strandhaferweg 9 abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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