Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8939

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 durchgeführt.

 

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrfach durchgeführt.

Da die zuständige Genehmigungsbehörde, der Landkreis Nordwestmecklenburg, im Zuge der Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen mitgeteilt hatte, dass ein Sondergebiet für Wohnen und Ferienwohnen gemäß § 11 BauNVO unzulässig ist und somit die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes nicht genehmigt werden konnte, wurden die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erneut im Jahr 2014 durchgeführt. Mit dem Planungsziel, ein Sondergebiet für Ferienhäuser und ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, wurde die erneute Beteiligung 2014 vorgenommen.

Für diejenigen, die sich zum erneuten Entwurf 2014 geäußert haben, gilt die Abwägung der Stellungnahme zum erneuten Entwurf 2014.

Für diejenigen, die zum erneuten Entwurf 2014 keine Stellungnahme abgegeben haben, gilt hilfsweise die Stellungnahme zum erneuten Entwurf 2012. In der Abwägungstabelle wurde eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen.

Die tabellarischen Zusammenstellungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

Während der erneuten öffentlichen Auslegungen der geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 13 einschließlich zugehöriger Begründung (Stände 2012 und 2014) wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Planungen abgegeben.

Im Ergebnis der erneuten Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigen,

-          nicht zu berücksichtigende

Stellungnahmen und Anregungen.

Die Planunterlagen wurden entsprechend ergänzt.

Die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Im Ergebnis der Abwägung sind einzelne Belange abzustimmen und zu klären. Dies betrifft im Wesentlichen die Versickerung und die Ableitung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Belange des Baumschutzes, die Erschließung der Baugrundstücke inklusive Ver- und Entsorgung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabellen 2012 und 2014) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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