09.12.2014 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, unter der Einarbeitung folgender Festsetzung:

1.                            Die gestalterische Festsetzung im Bebauungsplan gilt nur für die Hauptgebäude.

2.              Die auf Grund der erneuten Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und erneuten Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.              
Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabellen 2012 und 2014) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen.

3.                            Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung am 08.01.2015 weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage