Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8924

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in der zweiten Reihe zu schaffen. Es besteht das Ziel, eine Nachverdichtung auf dem vorhandenen, bebauten Grundstücksteil zu ermöglichen.

Das Verfahren wurde gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Da die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgte und die Festsetzungen des Bebauungsplanes von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. Mit der Berichtigung des Flächennutzungsplanes sind nunmehr künftig folgende Darstellungen vorgesehen:

- Allgemeines Wohngebiet

- Grünfläche,

beide jedoch zu anderen Flächenanteilen als bislang auf Grund der Ausdehnung des Wohngebietes. Die Wohngebietsfläche wird auf Grund der Nachverdichtung erweitert und die Grünfläche entsprechend verringert.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 30 für einen Teilbereich rückwärtig der Boltenhagener Straße in Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

             

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30 in Klütz gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 zu berichtigen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom Investor getragen.

 

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Anlagen

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