06.11.2014 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird der Antrag gestellt, der Stadtvertretung zu empfehlen, den Satzungsbeschluss erst zu fassen, wenn die Punkte: umgebender Denkmalschutz, Grundstücksangelegenheit sowie Umverlegungen von Leitungen, abschließend geklärt sind.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage in geänderter Fassung abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Satzungsbeschluss erst zu fassen, wenn die Punkte: umgebender Denkmalschutz, Grundstücksangelegenheit sowie Umverlegungen von Leitungen abschließend geklärt sind.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 30 für einen Teilbereich rückwärtig der Boltenhagener Straße in Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

             

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilausschnitt des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30 in Klütz gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 zu berichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschlussempfehlung geht in den nächsten Hauptausschuss.

 

 

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Anlagen zur Vorlage