Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8834

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Klütz für das Gebiet An der Bamburg für 2 Teile durch. Für den 1. Teil, den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31.1 wurde das Aufstellungsverfahren durchgeführt und der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Für den 2. Teil, den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31.2, werden die Beteiligungsverfahren nach Billigung der Vorentwürfe durchgeführt. Es handelt sich um kumulierende Bebauungspläne, die in sachlichem, zeitlichem und räumlichem Zusammenhang stehen. Deshalb wurde die zu erwartende überbaubare Grundfläche unter Berücksichtigung der zu erwartenden GRZ abgeschätzt. Das Ergebnis der Vorprüfung ist, dass die überbaubare Grundfläche auf den Baugebieten in der Summe weniger als 20.000 m² beträgt. Somit kann das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Im Zuge des weiteren Beteiligungsverfahrens sind die verkehrlichen Anbindungen an das übergeordnete Verkehrsnetz zu klären. Durch die Stadt Klütz ist die Anbindung an die Umgehungsstraße im Zuge der Landesstraße favorisiert. Hierzu wird das Konzept entwickelt und abgestimmt. Die Ergebnisse der Abstimmungsverfahren mit dem Straßenbauamt Schwerin werden eingepflegt.

Die Stadtvertretung hatte bereits am 19. Mai 2014 den Vorentwurf gebilligt. Hier war die Anbindung an die Landesstraße über einen neu zu errichtenden Kreisverkehr im Geltungsbereich eingeschlossen. Auf Grund von Abstimmungen mit dem Straßenbauamt Schwerin zur geplanten Kreisverkehrsanbindung soll der Kreisverkehr nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sein. In der Begründung ist die geplante Anbindung an das Verkehrsnetz darzulegen. Der Vorentwurf wurde überarbeitet. Der Beschluss über den Vorentwurf vom 19. Mai 2014 ist aufzuheben und der vorliegende Vorentwurf ist zu billigen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt  die Aufhebung des von der Stadtvertretung am 19. Mai 2014 gefassten Beschlusses über den Vorentwurf (SV Klütz/13/7798).
  2. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt und sind für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zu nutzen. Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Stadt Klütz hat festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist; auch in Kumulation der Bebauungspläne Nr. 31.1 und 31.2.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31.2 wird begrenzt:

-          im Norden durch die Plangeltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 31.1 der Stadt Klütz  sowie durch die vorhandene Bebauung An der Bamburg Nr. 7, Nr. 19-20.

-          im Nordosten durch vorhandene Wohnbebauung an der Straße „Güldenhorn“,

-          im Südosten durch die Ortsumgehungsstraße (Landesstraße L 03),

-          im Südwesten durch Grünflächen,

-          im Westen durch den Friedhof, Grünflächen und die vorhandene Bebauung An der Bamburg Nr. 9-18.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird von der Stadt Klütz getragen.

 

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Anlagen

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