25.09.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.2 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt die Variante Anbindung Kreisverkehr vor. Er informiert, dass die Erkenntnisse aus dem bereits durchgeführten Verkehrsgutachten in ca. 3 Wochen 42/43 KW vorliegen. Aufgrund der letzten Empfehlung im BA hat  bereits eine neue Zonierung der Dächer im WA 2 zur Landesstraße im B-Plan stattgefunden. 

Frau Palm erfragt ob für die Inneren Festsetzungen des B-Planes zur Gestaltung ein gemeinsamer Ausschuss erforderlich ist, da diese im jetzigen Planungsstand noch offen sind.

Hierzu informiert Herr Mahnel, dass sich der Plan im Vorentwurf befindet und Details wie Strassenbreite und Gebäudefestsetzung etc. noch im Entwurf abgestimmt werden können. Auch die Baufelder sind noch variabel.

Zur Vorstellung beim Straßenbauamt ist der Vorentwurf / jetzige Stand ausreichend.

Frau Zimmer erfragt, wie viel m² verkaufbare Grundstücksfläche noch vorhanden ist und wünscht eine Gegenüberstellung Kosten m²/ Kosten Erschließung zur nächsten Sitzung.  Des Weiteren hinterfragt sie die Notwendigkeit von insgesamt 3 Verkehrsanbindungen für das o.g. Gebiet.

Hr. Mahnel informiert, dass dies ein eindeutiger Wunsch aus den vorherigen Bauausschüssen war.

Herr Scheufler  hinterfragt, wohin die Fahrzeuge ausweichen, wenn die Garagen in dem Gebiet abgebrochen werden. Herr Mahnel informiert, dass hierfür ausreichend Stellplätze im Straßenraum ausgewiesen werden.

Sobald eine Aussage zu den Erschließungskosten vorliegt, kann ein Beschluss gefasst werden.

In diesem Zusammenhang bittet Fr. Palm das Planungsbüro  Mahnel  um die Überprüfung der Regenwasserentwässerung in dem Gebiet (Teich/ Grünfläche).

Konkret ist abzuprüfen, ob ein Teich und ein Regenrückhaltebecken nebeneinander erforderlich sind.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt  die Aufhebung des von der Stadtvertretung am 19. Mai 2014 gefassten Beschlusses über den Vorentwurf (SV Klütz/13/7798).
  2. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden gebilligt und sind für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zu nutzen. Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Stadt Klütz hat festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist; auch in Kumulation der Bebauungspläne Nr. 31.1 und 31.2.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31.2 wird begrenzt:

-          im Norden durch die Plangeltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 31.1 der Stadt Klütz  sowie durch die vorhandene Bebauung An der Bamburg Nr. 7, Nr. 19-20.

-          im Nordosten durch vorhandene Wohnbebauung an der Straße „Güldenhorn“,

-          im Südosten durch die Ortsumgehungsstraße (Landesstraße L 03),

-          im Südwesten durch Grünflächen,

-          im Westen durch den Friedhof, Grünflächen und die vorhandene Bebauung An der Bamburg Nr. 9-18.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

9

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Geht in HA.

 

 

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Anlagen zur Vorlage