Beschlussvorlage - GV Hokir/14/8821
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im Rahmen von "Probebeschäftigungen"
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 20. August 2014 und erneute Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Ilona Weck
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Weck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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18.09.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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24.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg fördert in sog. „Probebeschäftigungen“ zu 100% Lohn- und Lohnnebenkosten für ALG-II-Empfänger in Vollzeit für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 20. August 2014 den Beschluss gefasst, zwei Mitarbeiter im Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen lief die Maßnahme „Probebeschäftigung“ am 30. November 2014 aus. Um die maximale Laufzeit von 3 Monaten vollständig nutzen zu können, hätte das Beschäftigungsverhältnis zum 1. September 2014 beginnen müssen.
Das Beantragungsverfahren wurde rechtzeitig vorgenommen. Dem Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg war es nicht möglich, der Gemeinde Hohenkirchen ALG-II-Empfänger zu vermitteln. Es konnte mit der Maßnahme „Probebeschäftigung“ in der Gemeinde Hohenkirchen nicht begonnen werden.
Zwischenzeitlich teilte das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass das Förderinstrument „Probebeschäftigung“ verlängert wurde. Ein Beginn der Maßnahme ist jetzt bis zum 31. Dezember 2014 möglich.
Da das Jobcenter bisher noch keine geeigneten ALG-II-Empfänger vermitteln konnte und die 3 monatige Beschäftigungszeit ausgenutzt werden sollte, ist eine erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Beschluss Vorlage-Nr. GV Hokir/14/8739 vom 20. August 2014 bezüglich der Einstellung von zwei Mitarbeiter im Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, zwei Mitarbeiter für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.
