18.09.2014 - 8 Beschluss zur Einstellung von 2 Mitarbeitern im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Weck
- Datum:
- Do., 18.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Ilona Weck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den Beschluss Vorlage-Nr. GV Hokir/14/8739 vom 20. August 2014 bezüglich der Einstellung von zwei Mitarbeiter im Zeitraum vom 1. September 2014 bis einschließlich 30. November 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 7 |
davon anwesend: | 4 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 0 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, zwei Mitarbeiter für einen maximalen Zeitraum von bis zu 3 Monaten spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2014 in Vollzeit und Entgelt nach der Entgeltgruppe 3 TVöD als „Probebeschäftigungen“ einzustellen, sofern das Jobcenter des Landkreises Nordwestmecklenburg vollständig sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten für die Beschäftigungsverhältnisse übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 7 |
davon anwesend: | 4 |
Zustimmung: | 4 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 0 |
