Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8785

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.07.2014 wird durch den Eigentümer des Grundstücks Wichmannsdorfer Straße 19 in Wichmannsdorf der Antrag gestellt, den Bebauungsplanes Nr. 18a derart zu ändern, dass auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstücks ein Baufenster für eine zusätzliche Wohnbebauung. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Auszug B-Plan Nr. 18 a

 

Für den rückwärtigen Bereich ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 18a eine Grünfläche (private Gartenfläche) ausgewiesen. Damit ist eine Bebbauung zum Zwecke der Wohnbebauung ausgeschlossen. Das Flurstück 11/1 steht im Eigentum der Antragsteller. Im Bebauungsplan ist dieses Flurstück als Verkehrsfläche ausgewiesen. An den Festsetzungen sollte festgehalten werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Gemeinde Boltenhagen nicht stattzugeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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