Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8668

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Einwohner von Oberhof (70 Unterschriften) haben am 08. April 2014 den Antrag gestellt, das Gefährdungspotenzial und die Verkehrsbelastung durch Begegnungsverkehre von LKW`s in der Straße „Neue Reihe/ zur Gärtnerei“ im Ortsteil Oberhof zu reduzieren. Es wurde das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t“ beantragt. Das Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ soll an der Einmündung von der Landesstraße L 01 in die Straße „Neue Reihe/ Zur Gärtnerei“, sowie in der Gegenrichtung am Beginn der Straße in der Ortsmitte aufgestellt werden.

 

In der Begründung führen die Einwohner an, dass die Straße „Neue Reihe/ Zur Gärtnerei“ eine Breite von 4,20 m, keinen Gehweg, eine Länge von 1 km ohne Ausweichstelle und an beiden Seiten unbefestigt ist. Beim Begegnungsverkehr von LKW´s mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t werden Fußgänger besonders gefährdet, beide Ränder der Straße zusätzlich belastet und die unbefestigten Seitenstreifen beschädigt. Die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs befinden sich an der Einmündung der Straße „Neue Reihe/ Zur Gärtnerei“ an der L 01. Die Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs (Schüler, Anwohner, Urlauber, Radfahrer, Menschen mit körperlichen Einschränkungen) sind gezwungen, die Straße als Gehweg zu benutzen. Aus Sicht der Anwohner soll der LKW-Verkehr über die ausgebaute nördliche Zufahrt zur Straße „Zur Allee“ geführt werden. Die Ausfahrt soll über die Straße „Neue Reihe/ Zur Gärtnerei“ erfolgen.

Weiterhin beantragen die Einwohner die Straßen „Zur Allee“ und „Zur Traktorenwerkstatt“ mit dem Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ zu beschildern.

 

Daraufhin hat die Verwaltung am 15. April 2014 eine Stellungnahme beim Landkreis Nordwestmecklenburg, FD Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr angefordert. Zusätzlich wurde seitens der Verwaltung schon darauf hingewiesen, dass man das Verbotsschild Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t“ nicht einseitig aufstellen kann. Um die Forderungen der Einwohner umzusetzen, wurde in dem Schreiben an den Landkreis der Vorschlag gemacht, die Straße „Neue Reihe/ Zur Gärtnerei“ als Einbahnstraße zu Kennzeichnen. Der Verkehr würde dann die Straße nur in Richtung L 01 befahren.

 

Die Stellungnahme des Landkreises ging am 30. Juni 2014 in der Verwaltung ein. Es wurden mehrere Alternativen aufgezeigt.

 

Zum Punkt Tempo 30 – Zone

 

Der Landkreis zeigt auf, dass die gesamte Ortslage Oberhof als Tempo 30 – Zone zu kennzeichnen verkehrsrechtlich unzulässig ist. Eine Zonengeschwindigkeitsbegrenzung kommt nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Dies ist in Oberhof nicht der Fall. Durch die landwirtschaftlichen Unternehmen ist der Durchgangsverkehr sehr hoch, insbesondere während der Erntezeit.

Die Gemeindestraßen in Oberhof besitzen eine sehr hohe Bedeutung für die örtliche Erschließung, somit ist ein Ausschluss von landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht möglich.

 

Bei einer Temporeduzierung ist auch der ÖPNV zu berücksichtigen (Einhaltung Fahrplanzeiten).

 

Einbahnstraßenregelung

 

Ein Vorteil wäre, dass der Durchgangsverkehr vereinfacht wird. Die Verkehrsteilnehmer und Einwohner wären jedoch zu Umwegen gezwungen. Die Straße „Zur Allee“ wäre sehr stark befahren, da sämtliche Fahrzeuge aus Richtung L 01 diese Zufahrt wählen müssten.

 

Eine Einbahnstraßenregelung für die Straße „Zur Traktorenwerkstatt“ ist nicht möglich. Der Verkehr aus/in Richtung Großenhof/Gantenbeck muss zu beiden Seiten befahrbar sein.

Die Straßen „Zur Gärtnerei“ und „Neue Reihe“ wären durch den abfließenden Verkehr ebenfalls in erhöhter Form betroffen.

 

Auch hier ist der ÖPNV, einschließlich Schülerbeförderung zu berücksichtigen (Umwege, Mehraufwendungen, zusätzliche Kosten).

 

Zur Prüfung welche Alternativen sinnvoll sind, welche Nachteile Anliegern entstehen und welche finanziellen Folgen für die Stadt Klütz entstehen, sollte vor einer erneuten Antragstellung geklärt sein.

 

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In der Sitzung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses der Stadt Klütz vom 12. August 2014 wurde die Sachlage diskutiert. Im Hinblick auf die Einbahnstraßenregelung wird sich darauf geeinigt, diese nicht weiterzuverfolgen, zumal der Landkreis diese Variante abgelehnt hat.

 

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 soll nochmals beim Landkreis beantragt werden. Es wird durch Frau Beutekamp darauf hingewiesen, die hohe Böschung, die Breite Straße, den fehlenden Gehweg und die schlechte Einsichtnahme durch die vorhandenen Bäume in der Neuen Reihe in die Begründung der Antragstellung mit aufzunehmen. 

 

In der Stellungnahme der unteren Straßenverkehrsbehörde wurde aufgezeigt, dass in der Vergangenheit die Tempo-30 Beschilderung in Abstimmung mit der Amtsverwaltung und der Stadt Klütz abgebaut wurde. Frau Palm stellt richtig, dass dies nach den ihr vorliegenden Information nicht in Abstimmung mit der Stadt und Amt erfolgte.

 

Frau Palm beantragt, dass über das Amt Klützer Winkel ein neuer Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde auf Tempo 30 in der Ortslage Oberhof zu stellen ist. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, einen erneuten Antrag auf Tempo 30 in der Ortslage Oberhof bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

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Anlagen

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