Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8629

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beteiligt die Gemeinden des Amtes Klützer Winkel an der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV. Beteiligungszeitraum ist vom 7.4. bis zum 4.7.2014. Der Beteiligungszeitraum bis zum 30.09.2014 verlängert worden.

 

Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) MV ist unter

http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/vm/Themen/Landes-_und_Regionalentwicklung/Fortschreibung_Landesraumentwicklungsprogramm/index.jsp

auf den Internetseiten des Regierungsportals MV zu finden.

 

Allgemeine Hinweise zum LEP 2015:

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (bilaterale und transnationale Verflechtungen im Ostseeraum, Rückgang und Alterung der Bevölkerung, Entwicklung der Stadt-Umland-Räume) für die Entwicklung des Landes seit Inkrafttreten des Landesraumentwicklungspro-gramm 2005 bestehen neue Herausforderungen an die Landesraumplanung. Die heutigen Rahmenbedingungen sowie die geänderte rechtliche Grundlagen erfordern eine Fortschreibung des Programms.

Die Programmsätze des LEP 2015, die durch Landesverordnung zur Verbindlichkeit gebracht werden sind justiziabel.

 

Im LEP 2005 wurde für die Stadt Klütz gleichrangig Vorbehaltsgebiet Tourismus und Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft ausgewiesen.

Diese Grundsätze der Raumordnung sind wiederum auch im Regionalen Raumentwick-lungsprogramm Westmecklenburg 2011 festgehalten und fortgeführt. Hier ist die Stadt Klütz als Tourismusschwerpunktsraum mit einem Vorranggebiet Trinkwasser in Klütz ausgewiesen. Die Stadt Klütz hat ihre Planziele diesen Ausweisungen angepasst bzw. danach ausgerichtet. Planungen im Rahmen der Planungshoheit (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sowie Maßnahmen (Investitionen in Infrastruktur usw.) sind danach ausgerichtet bzw. ausgerichtet worden. 

Mit dem Entwurf des LEP 2015 ist es vorgesehen, Vorranggebiet Landwirtschaft des gesamten Gemeindegebiets auszuweisen.

 

Vorranggebiet Landwirtschaft ist nur ein kleiner Teil des Landes MV aber vorrangig in Nord-westmecklenburg und gerade im Amt Klützer Winkel ausgewiesen. Die Ziele der Nachhaltigkeitspolitik des gesamten Landes MV werden ausschließlich im Bereich Nordwestmecklenburg und insbesondere im Bereich des Amtes Klützer Winkel – hier durch die Stadt Klütz getragen.

In den Vorranggebieten Landwirtschaft ist der Landwirtschaft Vorrang vor anderen raumbe-deutsamen Nutzungsansprüchen einzuräumen. Soweit raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in den Vorranggebieten Landwirtschaft den Erhalt und die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion beeinträchtigen, sind diese auszuschließen.

Für die Stadt Klütz heisst dies, dass eine Umnutzung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zukünftig ausgeschlossen ist, um der Landwirtschaft nicht weitere Flächen zu entziehen.

 

Vorranggebiete Trinkwassersicherung sind Räume mit erkundeten Grundwasserdar-geboten, die bisher nicht öffentlich genutzt werden, aber nachgewiesen künftig und langfristig der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dienen sollen. In ihnen sind alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen auszuschließen, die diese Wasserdargebote beeinträchtigen.

Die Sicherung aller erkundeten und für die Versorgung notwendigen Trinkwasservor-kommen ist erforderlich, um die knappe Ressource Trinkwasser hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit und ihrer Qualität zu schützen. Die Vorranggebiete Trinkwassersicherung gewährleisten in Mecklenburg- Vorpommern den Schutz zukünftiger Ressourcen für die Trinkwasserversorgung und die langfristige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. Dies schließt den touristischen Bedarf ein.

Dieses Ziel der Raumordnung ist nicht im Entwurf des LEP 2015 berücksichtigt worden.

 

Aufgrund der Planziele des LEP 2015 werden die Belange der Stadt Klütz hinsichtlich einer touristischen Weiterentwicklung und damit verbundene investive Maßnahmen maßgeblich beeinträchtigt. Die touristische Entwicklung und den Bestandsschutz für die Landwirtschaft müssen nebeneinander gewährleistet sein.

Eine Ausgewogenheit zwischen landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher und touristischer Entwicklung ist somit für den Bereich des Klützer Winkels und insbesondere für die Stadt Klütz nicht mehr gegeben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

  1. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Stadt einschränken würde. Geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau wie Ortsumgehungen, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
  2. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
  3. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität entlang der Ostseeküste führt.
  4. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Freiflächen zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Vorranggebiet Trinkwassersicherung führt. Das Vorranggebiet Trinkwasser in der Stadt Klütz ist im Entwurf des LEP zu berücksichtigen.
  5. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Stadt Klütz (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011. 
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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