24.07.2014 - 8 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die beiden Vorsitzenden des WTU-Ausschusses und des Bauausschusses, Frau Angelika Palm und Frau Antje Zimmer, verständigen sich dazu, dass Frau Antje Zimmer die gemeinsame Sitzung leitet.

 

Die weiteren Tagesordnungspunkte werden gemeinsam mit dem Bauausschuss der Stadt Klütz behandelt, aber ausschussweise abgestimmt.

 

Die Ausschussmitglieder besprechen die Beschlussvorlage sehr ausgiebig. Es wird über die Informationsveranstaltung berichtet, seitens des Ministeriums für Energieinfrastruktur und Landesentwicklung in der Amtsverwaltung.

 

Es wird der Antrag gestellt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:

  1. Im Jahre 2015 wird die größte barocke Schlossanlage Schloss Bothmer eröffnet. Es wird mit einem jährlichen Besucherstrom von etwa 200.000 Besuchern gerechnet. Deshalb ist entsprechende Infrastruktur vorzuhalten. Die gegebenenfalls auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hergestellt werden muss
  2. Wird komplett gestrichen
  3. Das Wort „Vorranggebiet wird ersetzt durch „Vorbehaltsgebiet.
  4. wird hinzugefügt: Seitens der Stadt Klütz wird gefordert, den bisher geltenden Status touristische Vorbehaltsfläche und landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche nebeneinander bestehen zu lassen.

 

Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

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Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

  1. Im Jahre 2015 wird die größte barocke Schlossanlage Schloss Bothmer eröffnet. Es wird mit einem jährlichen Besucherstrom von etwa 200.000 Besuchern gerechnet. Deshalb ist entsprechende Infrastruktur vorzuhalten. Die gegebenenfalls auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen hergestellt werden muss.
  2. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
  3. Die Stadt Klütz widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Freiflächen zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im Vorranggebiet Trinkwassersicherung führt. Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser in der Stadt Klütz ist im Entwurf des LEP zu berücksichtigen.
  4. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Stadt Klütz (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011. 
  5. Seitens der Stadt Klütz wird gefordert, den bisher geltenden Status touristische Vorbehaltsfläche und landwirtschaftliche Vorbehaltsfläche nebeneinander bestehen zu lassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:                           

7

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage