Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8481

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 36 KV M-V können zur Vorbereitung von Beschlüssen ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Nach § 6 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz ist ein Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss zu bilden, der aus 5 Stadtvertretern und bis zu max. 4 sachkundigen Einwohnern besteht.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Stadtvertretung mit der Mehrheit aller beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt folgende Mitglieder in den Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz:

 

Stadtvertreter:                                                                      sachkundige Einwohner:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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