Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8379

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1 durchgeführt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Einrichtungen des DRK zu schaffen.

Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Kinderbetreuungseinrichtung für das Pflegewohnen und für das Altersgerechte Wohnen sowie für einen Kommunikationsbereich werden geschaffen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig. Der Satzungsbeschluss ist von der Gemeindevertretung zu fassen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31.1 ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird im Rahmen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 31.1 für den nordwestlichen Teilbereich des Gebietes an der Bamburg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der  Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes.  In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung  eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

             

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird vom DRK getragen.

 

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Anlagen

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