08.05.2014 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 31.1 für den nordwestlichen Teilbereich des Gebietes an der Bamburg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der  Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes.  In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung  eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage