Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8376
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 34 "Parkplatz Schloss Bothmer"
Hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes für die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäߧ 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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19.05.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz hat in der Sitzung am 3. März über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 34 zugunsten eines Parkplatzes für das Schloss Bothmer beraten und
sich in dem Zusammenhang für die Variante 3 eines Kreisverkehres, vorgestellt durch das
Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen, ausgesprochen.
Auf dieser Basis und dem zwischenzeitlich vorliegenden Vermessungsplan hat die Planwerkstatt Nord als beauftragtes Planungsbüro, vertreten durch Herrn Feenders, in einer Arbeitsgemeinschaft mit Frau Julius vom Büro Trüper Gondesen Partner einen Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 34 ausgearbeitet. Der Vorentwurf wird in der Sitzung des Bauausschusses von dem Planungsbüro vorgestellt. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches wurde mit der Verwaltung und Herrn Mahnel, der den nördlich angrenzenden B-Plan Nr. 31.2 bearbeitet, abgestimmt.
Da die erforderlichen Planunterlagen erst in der 17. KW zur Verfügung standen und teilweise
noch überarbeitet werden mussten, war eine vorzeitige Übersendung der Unterlagen des
Vorentwurfes leider nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Aufstellungsbeschluss.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt den vorgestellten Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 34 bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und dem Text - Teil B mit der dazugehörigen Begründung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt – nach Billigung durch die Stadtvertretung - die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Außerdem sind die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer Auslegung im Bauamt des
Amtes Klützer Winkel durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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389,5 kB
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