19.05.2014 - 17 Bebauungsplan Nr. 34 "Parkplatz Schloss Bothmer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel macht hierzu Ausführungen. Er erklärt, dass der Streifen zwischen dem B-Plan 31.2 und dem B-Plan 34 vorbehaltlich als Puffer eingearbeitet wurde, da derzeit noch nicht absehbar ist, wie sich die Planung für den Kreisel verhalten und eventuell Auswirkungen auf die Planungen des Parkplatzes haben.

 

Die Stadtvertretung legt fest, dass die Vermesser die Überschneidung zwischen dem B-Plan 31.2 und dem B-Plan 34 an dem Friedhofsgelände darstellen sollen.

 

Herr Griese teilt mit, dass er hinsichtlich der Gestaltung des Parkplatzes eine eventuell mögliche Form hätte. Der Parkplatz könnte mit Matten ausgelegt werden, die Rasengittersteinen ähneln, diese wären aus Kunststoff und man könnte weiterhin dort Rasen mähen.

 

Herr Fischer lässt über die Beschlussvorlage unter dem Vorbehalt der Vermessungen abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Aufstellungsbeschluss.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt den vorgestellten Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 34 bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und dem Text - Teil B mit der dazugehörigen Begründung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt – nach Billigung durch die Stadtvertretung - die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Außerdem sind die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
  4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer Auslegung im Bauamt des Amtes Klützer Winkel durchgeführt werden.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

12

Zustimmung:

10

Ablehnung:

1

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro gesandt. Bekanntmachung erfolgt - Auslegung vom 17.06.-03.07.2014.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage