Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8319

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2014 der Stadt Klütz aufgestellt.

Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs. 1 KV M-V).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

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Anlagen

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