Beschlussvorlage - SV Klütz/14/7983
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme des Brandschutzes und die Technischen Hilfeleistungen in der Gemeinde Damshagen durch die Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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10.03.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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14.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005 (GVOBl. M-V S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. S. 282) haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Da die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Damshagen zurzeit nicht über entsprechend den geltenden Vorschriften ausgebildetes Personal verfügt, kann die Gemeinde Damshagen die auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben nicht erfüllen.
Es ist daher beabsichtigt, dass die Stadt Klütz und die Gemeinde Damshagen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen. Ziel ist es, im Rahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung alle Maßnahmen zu koordinieren, um zukünftig bei allen Schadensereignissen eine möglichst schnelle Hilfe unabhängig von Zuständigkeiten und Gemeindegrenzen zu leisten. Die Stadt Klütz verpflichtet sich, die Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 des BrSchG M-V für die Gemeinde Damshagen zu erfüllen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Klütz auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 des BrSchG M-V im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und somit kostenlos hinsichtlich Personal und Einsatzmittel.
Die Gemeinde Damshagen beteiligt sich mit einem jährlichen Anteil in Höhe von 5.000,00 EURO -Fünftausend- an den Vorhaltekosten der Stadt Klütz für die Freiwillige Feuerwehr.
Bei erforderlichen Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Klütz beteiligt sich die Gemeinde Damshagen mit einem Anteil von 5 v.H. an den Gesamtkosten.
Die Kosten für die Unterhaltung der Löschwasserversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Damshagen werden von der Gemeinde Damshagen getragen.
Die gesetzliche Umlage zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord für die Gemeinde Damshagen wird durch die Gemeinde Damshagen getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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577,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,3 kB
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