10.03.2014 - 7 Beschluss über die öffentlich-rechtliche Verein...

Beschluss:
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird auf den Entwurf der Vereinbarung, § 4 Abs. 2 und 3, hingewiesen. Die aufgeführten finanziellen Mittel, die durch die Gemeinde Damshagen zu leisten sind, sind aus Sicht der Ausschussmitglieder zu gering angesetzt.

Frau Richter weist darauf hin, dass die Kosten anteilmäßig des Haushaltes der Gemeinde Damshagen angeglichen sind und, dass die Kosten lt. Aussage von Herrn Gromm ausreichend sind.

In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass der Stadtwehrführer Herr Jenner nicht in die Diskussion der Vorbereitung der Vereinbarung einbezogen wurde. Es wird durch die Ausschussmitglieder gefordert, eine Stellungnahme des Wehrführers einzuholen sowie die objektive Bewertung der Zahlen und Begründungen dem Finanzausschuss vorzulegen.

Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit sich der Status, Stützpunkt Feuerwehr, verändert, wenn sich der Raum durch die Feuerwehr der Stadt Klütz zu leistenden Hilfeleistungen vergrößert. Frau Richter verweist darauf, dass bereits die FFW Klütz aufgrund des Status des Stützpunktes Feuerwehr zu vielen Einsätzen auch in anderen Gemeinden mit einbezogen wird und dass im Zuge der Hilfeleistung auch für die anderen Gemeinden keine finanzielle Erstattung erfolgen darf.

 

Es wird der Antrag gestellt, die Vereinbarung zurückzustellen und der Sitzung des nächsten Finanzausschusses wiederholt vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .4

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

Somit ist der Beschluss über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme des Brandschutzes und die Technische Hilfeleistungen in der Gemeinde Damshagen durch die Stadt Klütz zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage