Beschlussvorlage - GV Bolte/14/8078
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Finanzrechnung als einen Teil des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Maaß
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maaß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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13.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in den Gemeinden des Amtes Klützer Winkel das Haushalts- und Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung der Gemeinden (Doppik) umgestellt worden.
Der doppische Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V (analog § 42 Abs.1 GemHVO-Doppik) aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen liegt derzeit nicht vor, so dass für das Haushaltsjahr 2012 der bilanzielle Jahresabschluss noch nicht durchgeführt werden kann, sondern zunächst nur der kassenmäßige Jahresabschluss.
Die Finanzrechnung erfasst die tatsächlich eingegangenen bzw. geleisteten Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden sämtliche Veränderungen der liquiden Mittel betrachtet.
