13.03.2014 - 7 Beschluss über die Finanzrechnung als einen Tei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg meldet sich als befangen und übergibt die Leitung der Sitzung an die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Beatrix Bräunig.

Frau Bräunig übernimmt die Leitung der Sitzung.

 

Herr Sager fragt an, ob es überhaupt Teilabschlüsse geben darf.

Herr Seidel richtet diese Fragen an die Verwaltung.

Frau Maaß teilt mit, dass die Kommunalverfassung M-V als auch die Gemeindehaushaltsordnung – Doppik von der Prüfung eines gesonderten Jahresabschlusses ausgehen. Die EÖB wird jedoch in absehbarer Zeit nicht erstellt sein. Diese gehört zum prüfenden Jahresabschluss dazu. Mit umliegenden Ämtern hat man sich entschlossen, die bereits prüfungsfähigen Teile des Jahresabschlusses, hier die Finanzrechnung, zur Einzelprüfung an den RPA zu geben. Die Finanzrechnung stellt den liquiden Finanzfluss dar, für den der Bürgermeister einsteht, den er beeinflussen kann. Der RPA hat auf seiner Sitzung am 06.02.2014 die Empfehlung entsprechend des Beschlussvorschlages einstimmig getätigt.

Einige Mitglieder der Gemeindevertretung äußern Zweifel und Bedenken.

Frau Bräunig teilt hierzu mit, dass sie die Kommunalaufsicht gefragt hätte und diese gemeint hätte, dass dies nicht geht.

Frau Maaß teilt mit, dass nach vorhandenem Kenntnisstand die gemeinsame Veranstaltung des Innenministeriums M-V der Kommunalaufsicht des Landkreises NWM und den Leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter stattgefunden hat. Dort soll entsprechende Fragestellung erfolgt sein. Eine Antwort soll nicht erfolgt sein, sodass insofern davon ausgegangen werde, dass dieser Teilabschluss möglich sei.

 

Das eigentliche Ziel ist es, dass die Kommunen die darüber entscheiden möchten, noch in dieser Legislatur die Finanzrechnungen 2012 und 2013 durch die RPA´s geprüft haben und die Teilenthaltungen für die Bürgermeister erfolgen können.

 

Herr Seidel fragt weiterhin nach, wann mit einer Eröffnungsbilanz zu rechnen sei? Frau Schultz teilt mit, ca. im Jahr 2017.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V ausschließlich über die Feststellung der Finanzrechnung mit Stand per 29. Januar 2014 als einen Teil des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.13

davon anwesend:.11

Zustimmung:.7

Ablehnung:.0

Enthaltung:.3

Befangenheit:.1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Christian Schmiedeberg