Beschlussvorlage - GV Damsh/14/8041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das gemeindeeigene Flurstück 39, Flur 2, Gemarkung Damshagen, befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8. Auf dem Flurstück wurden 1979 eine Tankstelle mit einem 32 m³  - Erdbehälter für Dieselkraftstoff errichte. Der Erdbehälter und die oberirdischen Anlagenteile wurden 1997/1998 entfernt.

Bei Schachtarbeiten im Bereich der Tankstelle im Jahr 2001 wurde schwach mit Dieselkraftstoff kontaminierter Boden angetroffen (152mg/Kg mineralische Kohlenwasserstoffe-MKW). Eine Sanierung des Standortes ist nicht vorgenommen worden.

In Zusammenhang mit dem B-Planverfahren wurde in 2013 ein geotechnisches Gutachten erstellt. Im Rahmen der erfolgten Baugrunduntersuchungen waren altlastenrelevante Untersuchungen und Bewertungen nicht Gegenstand des Auftrages, allerdings wurden in der Sondierung auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück ein Dieselgeruch festgestellt.

Gemäß B-Plan Nr. 8 sind auf dem Flurstück 2 Baufenster festgesetzt. Die schwache Kontaminierung des Bodens könnte sowohl eine Schutzgutbeeinträchtigung als auch ein Verkaufshemmnis darstellen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation ist eine Vorprüfung der Förderwürdigkeit der Maßnahme „Altlastenbeseitigung“ auf dem Flurstück 39, Flur 2, Gemarkung Damshagen angezeigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Beseitigung von Altlasten besteht die Möglichkeit über das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StaLU WM) Fördermittel zu erhalten.

Das Flurstück 39, Flur 2, Gemarkung Damshagen wird im Altlastenkataster des Landkreis Nordwestmecklenburg geführt, allerdings mit dem Vermerk „kein Handlungsbedarf“.

Lt. Aussage der unteren Bodenschutzbehörde ist das Grundstück zwar schädlich verunreinigt, aber es besteht keine Gefährdung von Schutzgütern. Deshalb besteht kein behördlicher Handlungsbedarf. Die Kontaminationslage wird sich auch nicht verschlechtern, weil die Tankstelle und der Erdtank bereits abgebaut wurden und es somit keinen „Nachschub“ gibt.

Die Festgestellt MKW-Belastung liegt im Bereich der natürlichen Hintergrundbelastung der Region. Eine Anordnung von Sanierungsmaßnahmen ist nicht angezeigt und somit besteht bei unveränderter Kontaminationslage keine Aussage auf Förderung.

Die Einschätzung von der unteren Bodenschutzbehörde, Herrn Scholz, und dem StaLU WM, Herrn Brückner, sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, dass für die Beseitigung der Altlasten auf dem Flurstück 39, Flur 2, Gemarkung Damshagen (ehemalige Tankstelle) gemäß Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie – AlaFR) Fördermittel eingeworben werden sollen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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