Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Zusammenarbeit mit einem durch das Straßenbauamt Schwerin beauftragten Ing- Büro plant die Stadt Klütz die Gestaltung der Kreisel an der Umgehungsstraße LO 3 (Klütz- Boltenhagen).

Die Finanzierung zur Realisierung der Maßnahme erfolgt durch das Straßenbauamt Schwerin. Bedingung für die Übernahme der Finanzierung der Realisierung der Maßnahme durch das Straßenbauamt Schwerin ist jedoch der Abschluss einer Vereinbarung, in der die Stadt Klütz nach Fertigstellung der Gestaltung der Kreisel, die dauerhafte Pflege übernimmt.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, eine Vereinbarung zur Pflege der Kreisel an der Umgehungstraße (LO 3), mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Pampower Str. 68 in 19061 Schwerin abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Pflegekosten können erst nach Festlegung der Gestaltung der Kreisel benannt werden.

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Anlagen

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