Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7886

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die wesentlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen liegen vor. Die Stellungnahmen sind auf der Sitzung des Bauausschusses vorbereitend für die Sitzung der Gemeindevertretung zu behandeln. Neben den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

Voraussetzung für die abschließende Behandlung sind die endgültigen Aussagen zum

-          Straßenverkehr,

-          Ausbau des Kreisverkehrs,

-          die Bereitstellung der Ausgleichs- und Ersatzflächen bzw. Darlegung der Kompensationsflächenäquivalente auf gemeindeeigenen Grundstücken,

-          die Klarstellung, dass keine Flächen für Regenwasserrückhaltung im B-Plangebiet notwendig sind.

Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse ist eine Variantenüberprüfung in Bezug auf Schall, Schallschutzmaßnahme in Wichmannsdorf, vor Abschluss des Planverfahrens zur gerechten Abwägung öffentlicher Belange und privater Belange gegeneinander und untereinander notwendig.

Für die Diskussion werden folgende Unterlagen beigefügt:

-          Bisher vorliegende Stellungnahmen zum Entwurf.

-          Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die bisher erfolgt ist zum Vorentwurf.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird teilw. von der Gemeinde getragen.

 

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