18.12.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg erläutert die Vorlage.

 

Herr Mahnel ergänzt, dass er sich mit der Verwaltung verständigt hat, den Kreisverkehr östlich zu versetzen. Dies wird anhand eines Planes veranschaulicht.

Durch das Verschieben werden sich auch die Grundstücksverhältnisse verändern. Die Eigentümerin hat bereits signalisiert, dass der Verkauf zu gleichen Konditionen erfolgen soll. Im kommenden Bauausschuss wird eine verkürzte Auslegung auf die Tagesordnung genommen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .1