Beschlussvorlage - GV Bolte/13/7880
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36
Hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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03.12.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Stellungnahmen werden für das weitere Beteiligungsverfahren ausgewertet. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist gleichfalls erfolgt.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen nicht im Rahmen der Abwägung zur vorliegenden 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen behandelt werden. Da diese sich inhaltlich auf die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 36) beziehen, sollen die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 36 in die Abwägung mit einbezogen werden.
Das Abwägungsergebnis ist den Einwendern mitzuteilen.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der zugehörigen Begründung inklusive Umweltbericht werden in Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf für die weiteren Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Darstellungen der für die Bebauung vorgesehenen Baugebietsflächen, der Flächen für den Verkehr sowie der Grünflächen wurden gegenüber dem Vorentwurf nicht verändert. Ein Bodendenkmal war nachrichtlich zu übernehmen. Die Begründung wurde entsprechend dem Stand des Verfahrens überarbeitet.
Die aus Sicht der Gemeinde bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit auszulegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die
- zu berücksichtigen sind,
- teilweise zu berücksichtigen sind,
- nicht zu berücksichtigen sind.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der tabellarischen Zusammenstellung und einer Kurzzusammenfassung. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das weitere Beteiligungsverfahren.
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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