03.12.2013 - 5 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro stellt die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen vor. Drei Problempunkte werden aufgezeigt.

 

  1. Regenentwässerung
  2. Lage des Kreisverkehres und Lärmschutz für die Ortslage Wichmannsdorf
  3. Festlegungen darüber, dass differenzierte Stellungnahmen im dazugehörigen B-Planverfahren abgestimmt werden

 

Zu 1.

Grundsätzlich wird sich dazu verständigt, dass die Regenentwässerung östlich erfolgt. Auf eine Festsetzung von Flächen im Geltungsbereich der Flächenplanänderung für Regenrückhaltung wird verzichtet. Dies bleibt der verbindlichen Bauleitplanung überlassen sowie der Ausformung der technischen Planung.

 

Zu 2.

Die genaue Lage des Kreisverkehres konnte noch nicht endgültige festgelegt werden. Die Abweichungen werden aber so gering sein, dass sie durch die jetzige Ausweisung im Flächennutzungsplan gedeckelt sind. Die Lärmschutzproblematik für die Ortslage Wichmannsdorf wird gelöst über die Verwaltungsanlagen zwischen Kreisverkehr und Ortslage.

 

Zu 3.

Im Flächennutzungsplanverfahren und im Bebauungsplanverfahren sind diverse Stellungnahmen eingegangen, die sich eigentlich auf die verbindliche Bauleitplanung also den Bebauungsplan beziehen. Einen entsprechenden Verweis wird es in den Abwägungsunterlagen zum flächennutzungsplan geben.

 

 

Im Weiteren stellt der Bauausschussvorsitzende, Herr Nix, den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-            zu berücksichtigen sind,

-            teilweise zu berücksichtigen sind,

-            nicht zu berücksichtigen sind.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der tabellarischen Zusammenstellung und einer Kurzzusammenfassung. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das weitere Beteiligungsverfahren.
  3. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. 
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
  6. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage