Beschlussvorlage - GV Damsh/13/7826
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- J. Maaß
- Verfasser/Antragsteller:
- Frau Maaß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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13.11.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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27.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Mit der Erteilung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom 29. Juli 2013 wurde die Auflage erteilt, dass sich die Gemeinde Damshagen während des Konsolidierungszeitraums nicht vertraglich zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten darf. Da der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen bzw. jährlich fortzuschreiben.
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der
§ 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es
ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Verwaltung hat einen 1. Entwurf der Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes ausgearbeitet. Darin werden einige Möglichkeiten aufgezeigt, die man als Konsolidierungsmaßnahmen in Betracht ziehen könnte. Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen müssen nunmehr ganz konkret im Finanzausschuss diskutiert werden.
