Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7697
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg zwischen Schweriner See und Ostseestrand
hier: Ausweisung des Weges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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01.10.2013
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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09.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlagen:
Sachverhalt:
In der Anlage befindet sich eine Projektbeschreibung sowie ein Lageplan für die Ausstattung und Ausschilderung eines Radweges zwischen dem Schweriner See und dem Ostseestrand. Hintergrund dessen ist, daß die Möglichkeit besteht für die geplanten Maßnahmen Fördermittel einzuwerben. Dazu muß eine Radwegeverbindung geschaffen werden zwischen zwei höher klassifizierten Radwegen. Diese wäre hier der Fall. Betroffen wären die Gemeinden Gägelow, Plüschow, Hohenkirchen und Zierow. Die Beantragung der Fördermittel und die Umsetzung würde durch die Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen erfolgen. Die Gemeinde Hohenkirchen sollte sich zum einen grundsätzlich positionieren, ob die Ausschilderung und Ausstattung dieses Radweges erfolgen soll und die Mittel in den Haushalt eingestellt werden sollen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten: Durch die Ausweisung des Radweges entstehen Kosten für Beschilderung und sog. Möblierung (Tische und Bänke für Raststellen). Pro Schild werden max. 300 veranschlagt.
Aus der Aufstellung in der Projektbeschreibung ergibt sich, dass für die Gemeinde Hohenkirchen 3 Schilder (Nr. 6-8) anfallen. Möblierungen sind nicht vorgesehen.
Kosten für die Gemeinde Hohenkirchen 300,- X 3 Schilder ergibt 900,- davon 70% LEADER Förderung entspricht 630,- und somit 270,- Eigenanteil.
Für die geschätzten Kosten für Faltblatt und App von zusammen 2.000 werden sich die vier Gemeinden evtl. eine Teilung nach anteiligen km überlegen müssen, aber auch diese Kosten sind förderfähig, sodass hier nur 30 % von 2000 = 600 anfallen. Von diesen müßten Gägelow und Plüschow (z.B. 400 ) den Hauptteil tragen und Hohenkirchen und Zierow max. je 100 .
Gesamteigenanteil: 370,-
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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46 kB
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