Beschlussvorlage - GV Hokir/13/7448

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NaSchAG M-V) vom 23.02.2010, § 18 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen für gesetzlich geschützte Bäume geändert. Die für die gemeinde Hohenkirchen derzeitig erlassene Baumschutzsatzung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Durch die Gemeinde Hohenkirchen kann nur noch über Baumfällungen in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen entschieden werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden durch viele Gemeinden in M-V die Baumschutzsatzungen aufgehoben.

Durch die Verwaltung wird empfohlen, eine den rechtlichen Bestimmungen geltende Baumschutzsatzung zu erlassen und die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Hohenkirchen 31.06.2006 aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die vorliegende Satzung zum Schutz des Baumbestandes der gemeinde Hohenkirchen.

 

 

Anlagen:

Entwurf Baumschutzsatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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