20.08.2013 - 13 Beschluss der Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird intensiv über die Vorlage beraten. Die Frage weshalb die Gemeindesatzung ein strengeres Recht ausübt als das Naturschutzausführungsgesetz kann nicht beantwortet werden.

Eiben in Gärten sollen geschützt bleiben.

Grundsätzlich empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung den Erlass einer Satzung, aber ausschließlich nach den Beurteilungskriterien des Naturschutzausführungsgesetzes und nicht strenger.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage