Beschlussvorlage - GV Damsh/13/7630

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In ihrer Sitzung am 12. Dezember 2012 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen einstimmig den Beschluss gefasst, für die Grundschule Damshagen einen Antrag auf Erhalt von Fördermitteln für die Sanierung des Grundschulobjektes zu stellen. Damit ein derartiger Fördermittelantrag bewilligt werden kann, ist die dauerhafte Bestandsfähigkeit der Grundschule durch den LK Nordwestmecklenburg zu bestätigen. Die Kreisverwaltung teilte vor Fördermittelantragstellung auf Anfrage mit, dass diese Bestätigung erst erfolgen könnte, wenn in einer Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) die Bestandsfähigkeit der Grundschule Damshagen durch den Kreistag dauerhaft festgestellt wird.

 

Der Kreistag des LK Nordwestmecklenburg hat auf seiner Sitzung am 2. Juni 2013 die Kreisverwaltung beauftragt, für Teilabschnitte des Landkreises eine Fortschreibung der SEP vorzunehmen. Die Gemeinde Damshagen wurde nunmehr kurzfristig unter Fristsetzung bis zum 8. August 2013 beauftragt, eine Stellungnahme zur angekündigten Fortschreibung der SEP für den Schulstandort Damshagen abzugeben.

 

Um die Bestandsfähigkeit des Schulstandortes zu sichern, sollte der Schuleinzugsbereich unverändert – mit den Gemeinden Damshagen, Warnow und Roggenstorf – bestehen bleiben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, eine Stellungnahme zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg bezogen auf den Schulstandort Damshagen dahin gehend abzugeben, dass der Schuleinzugsbereich für die Grundschule Damshagen unverändert weiterhin bestehen bleibt aus den Gemeinden Damshagen, Warnow und Roggenstorf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

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