Beschlussvorlage - GV Damsh/13/7404

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen für das Ortszentrum Damshagen durchgeführt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat zuletzt auf ihrer Sitzung am 12.12.2012 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet Ortszentrum Damshagen gefasst. Die Planunterlagen einschließlich Begründung inklusive Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Damshagen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu naturschutzfachlichen, wasserwirtschaftlichen, bodenschutzrechtlichen, denkmalschutzfachlichen und immissionsschutzrechtlichen Belangen, insbesondere des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin / des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dazu lagen in der Zeit vom 4. März 2013 bis zum 5. April 2013 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind darüber hinaus verfügbar und wurden mit ausgelegt:

-          Immissionsgutachten zu Auswirkungen des Lärms des Landwirtschaftsbetriebes auf das Baugebiet.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des erneuten Entwurfs des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu der Planung abgegeben.

Im Zuge  des Abstimmungsverfahrens geht es nur noch lediglich darum, die naturschutzfachlichen Belange und die straßentechnischen Belange zu präzisieren und festzulegen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ergänzt und bestimmt. Die Straßenverkehrsflächen werden in ihrer Breite unter Bezug auf die Stellungnahme des beauftragten technischen Planungsbüros mit der Behörde abgestimmt und berücksichtigt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

1.     Die aufgrund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-                     zu berücksichtigende,

-                     teilweise zu berücksichtigende,

-                     nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis  gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.     Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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