Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7368

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 am 28.01.2013 gefasst. Im Rahmen der planerischen Vorbereitung hat sich ergeben, den Bebauungsplan in 2 Teile, den Bebauungsplan Teil 1 und den Bebauungsplan Teil 2 zu gliedern. Die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a BauGB wurde geprüft. Es wird bekannt gegeben, welches Ergebnis der Vorprüfung erreicht wurde, da die zukünftigen bebaubaren und versiegelten/versiegelbaren Flächen mehr als 20.000 m² betragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.     Die Stadt Klütz fasst den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 31 in 2 Teile, den Bebauungsplan Nr. 31.1 und den Bebauungsplan Nr. 31.2, zu teilen.

2.     Die Stadt Klütz hat den Beschluss gefasst, das Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die Stadt Klütz hat das Vorprüfungsverfahren für die beiden Teile des Bebauungsplanes durchgeführt, da die  versiegelbare Fläche mehr als 20.000 m² innerhalb der Plangebiete beträgt. Durch die Stadt Klütz wird das Ergebnis der Vorprüfung bekannt gemacht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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