Beschlussvorlage - SV Klütz/13/7252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat die Absicht, ihre Festsetzungen, die sie im Flächennutzungsplan dargestellt hat, auch über verbindliche Bauleitplanungen zu sichern. Die Vorbereitung der Zielsetzungen für die Nutzung des Strandes an der Wohlenberger Wiek sollen über verbindliches Planungsrecht geregelt werden.

Die Strandversorgung soll durch punktuelle Standorte, wie sie sich bereits im Flächennutzungsplan mit den Teilbereichen 5, 6 und 7 darstellen, gesichert werden. Die Teilbereiche 5 und 7 befinden sich südlich/südwestlich der Landesstraße. Der Teilbereich 6 befindet sich nördlich der Landestraße. Dies hat auch Auswirkungen auf die Definition des Geltungsbereiches der Satzung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan.

Die Lage der Infrastruktureinrichtungen soll geregelt werden.

Die Strandzugänge sollen entsprechend in die Überlegung und Planung einbezogen werden.

Die Anlagen des ruhenden Verkehrs sollen neu überdacht werden. Dabei sollen auch alternative Möglichkeiten für die verkehrliche Anbindung untersucht und überprüft werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

1.     Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32  „Strand an der Wohlenberger Wiek“ - Regelung der Infrastruktur. Einbezogen werden Flächen nordöstlich und südwestlich der Landesstraße.

Das Plangebiet wird wie in der Anlage 1 dargestellt begrenzt:

-          im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,

-          im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-          im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,

-          im Nordosten im wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße und in einem Teilbereich durch ergänzende Einbeziehung von weiteren Flächen für Infrastruktur; nordöstlich der Landesstraße erweitert um einen kleinen Teilbereich. Es handelt sich hier um den Standort TB 6 gemäß Zielsetzung des Flächennutzungsplanes.

 

2.     Planungsziele:

-          Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,

-          Regelung der Lage von Parkplätzen,

-          Punkturelle Standpunkte für Versorgung und Infrastruktur zur dauerhaften Nutzung,

-          Regelung der Versorgungsinfrastruktur,

-          Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,

-          Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,

-          Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,

-          Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.

 

3.     Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden von der Stadt Klütz getragen – noch nicht ermittelt.

 

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Anlagen

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