14.03.2013 - 10 Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32  „Strand an der Wohlenberger Wiek“ - Regelung der Infrastruktur. Einbezogen werden Flächen nordöstlich und südwestlich der Landesstraße.

Das Plangebiet wird wie in der Anlage 1 dargestellt begrenzt:

-          im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,

-          im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-          im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,

-          im Nordosten im wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße und in einem Teilbereich durch ergänzende Einbeziehung von weiteren Flächen für Infrastruktur; nordöstlich der Landesstraße erweitert um einen kleinen Teilbereich. Es handelt sich hier um den Standort TB 6 gemäß Zielsetzung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Planungsziele:

-          Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,

-          Regelung der Lage von Parkplätzen,

-          Punkturelle Standpunkte für Versorgung und Infrastruktur zur dauerhaften Nutzung,

-          Regelung der Versorgungsinfrastruktur,

-          Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,

-          Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,

-          Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,

-          Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage