Dringlichkeitsentscheidung - GV Bolte/13/7178
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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31.01.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wenn die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes gewünscht wird, muss aufgrund des Abgabetermins des Förderantrages bis zum 31. März 2013 die Beschlussfassung zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dringend gefasst werden.
Klimaschutzkonzepte dienen als Grundlage für eine langfristige Prioritätenplanung und als Entscheidungshilfe, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig Treibhausgase und Energieverbrauche gesenkt werden können. Mit Hilfe der Konzepte können konkrete Klimaschutzziele für die Kommune definiert werden. Sie umfassen alle relevanten Bereiche der Kommune (eigene Liegenschaften, private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistung Industrie, Mobilität- sowie Abwasser und Abfall). Die Klimaschutzinitiative trägt vor allem zur Verbesserung des Marketingstatus des Ostseebades Boltenhagen bei. Schwerpunkte bilden die Themen: Einsatz Erneuerbarer Energien und Elektromobilität.
Das Klimaschutzkonzept beinhaltet folgende Bestandteile - jedoch unter Berücksichtigung besonderer touristischer Rahmenbedingungen:
I. Energie- und CO2-Bilanz
Eine Energie- und CO2-Bilanz liefert den Überblick über die Situation vor Ort. Während der Umsetzung des Konzepts bleibt die Energie- und CO2-Bilanz auch ein wichtiges Controlling- Instrument für die Kommune.
Die CO2-Emissionen einer Kommune werden anhand des Energieverbrauchs der Akteure vor Ort ermittelt.
II. Potenzialanalyse
In der Potenzialanalyse werden, ausgehend vom Energieverbrauch und von den CO2- Emissionen, Energieverbrauchs- und Emissionsreduktionspotenziale ermittelt. Diese Potenziale umfassen Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung (z.B. KWK, Abwärmenutzung, etc.) und Einsatz erneuerbarer Energien. Bei den Potenzialen sind übliche Erneuerungszyklen anzusetzen. Die Vorbildwirkung der Kommune (Energieeffizienz in eigenen Gebäuden, Straßenbeleuchtung, weitere Infrastruktur) sollte bereits in die Potenzialbetrachtung einfließen.
III. Akteursanalyse und Akteursbeteiligung
Für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts ist es notwendig, die betroffenen Bürger, Landwirte, Vereine, Hotels, Kurbetriebe, Eigentümer einzubinden. Wer die wichtigen Klimaschutzakteure vor Ort sind, muss individuell gemeinsam von der Kommune und Auftragnehmer analysiert werden. Im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzepts sollen die wesentlichen Akteure vor Ort die Maßnahmen mit erarbeiten, damit frühzeitig Hemmnisse identifiziert, Lösungen entwickelt und Kooperationen gebildet werden können.
IV. Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog enthält eine Übersicht über die wichtigsten bereits durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen und deren Wirkungen sowie über neue kurz- und mittelfristig mögliche Klimaschutzmaßnahmen.
Für die Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollen, ist eine Kurzdarstellung mit den folgenden Inhalten zu erarbeiten:
Beschreibung der Maßnahme, erwartete Gesamtkosten, Angaben zum erwarteten Energieverbrauchs-, Energiekosten- und CO2- Minderungspotenzial, Zeitraum für die Durchführung/Priorität, Akteure und Zielgruppe, Handlungsschritte
Zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr sind soweit möglich und durch die Kommune zu beeinflussen - Maßnahmen zu entwickeln, die alle Verkehrsbereiche umfassen (Fuß, Rad, ÖPNV, PKW-Verkehr).
V. Controlling
Das kontinuierliche Controlling ist eine wichtige Voraussetzung zur Überprüfung der Wirksamkeit und zur Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele.
VI. Öffentlichkeitsarbeit
Einerseits ist die Bevölkerung in kleinen Kommunen aktiv in den Erstellungsprozess des Klimaschutzkonzepts einzubinden, andererseits sollten erzielte Erfolge oder geplante Maßnahmen auch regelmäßig der Bevölkerung kommuniziert werden. Ein Austausch zwischen Kommunen sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch eingeplant werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindvertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit dem Ziel der kurz-, mittel- und langfristigen Sicherung und der weiteren Entwicklung des Status eines Ostseebades zu beauftragen.
2. Durch die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes förderfähig.
3. Der Abgabetermin des Förderantrages endet am 31. März 2013.
Die Gemeinde beauftragt, mit der Koordinierung der Antragstellung entsprechend den Bedingungen der o. g. Richtlinie ...
Die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes darf die Gesamtsumme von bis zu 30.000 nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt 65%. Es kann bei kommunaler Antragstellung bis zu 90% gefördert werden.
4. Die finanziellen Mittel für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes werden bereits in der vorläufigen Haushaltsführung bereitgestellt, da die Notwendigkeit der Aufgabe unaufschiebbar ist. Zudem ist sie im Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidung der Kommune einzugliedern.
