31.01.2013 - 17 Beschluss zur Erstellung eines Klimaschutzkonze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do., 31.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Christian Schmiedeberg erläutert die Beschlussvorlage und begründet die Dringlichkeit. Er schlägt vor, Herrn Boje vom Landkreis Nordwestmecklenburg und Herrn Böse von der Hochschule Wismar mit der Koordinierung der Antragstellung zu beauftragen.
Es wird diskutiert, ob mit diesem Beschluss nunmehr nur die Koordinierung der Antragstellung beauftragt wird und wie viel dies letztlich kosten darf. Einigen Gemeindevertretern sind die Kosten für die Beantragung eines Klimaschutzkonzeptes für das Gemeindegebiet zu hoch.
Herr Schultz mahnt an, zunächst nur die Antragstellung für die Fördermittel zu beantragen und über weitere kostenauslösende Aufträge separat zu entscheiden.
Beschluss:
1. Die Gemeindvertretung des Ostseebades Boltenhagen beschließt, die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit dem Ziel der kurz-, mittel- und langfristigen Sicherung und der weiteren Entwicklung des Status eines Ostseebades zu beauftragen.
2. Durch die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes förderfähig.
3. Der Abgabetermin des Förderantrages endet am 31. März 2013.
Die Gemeinde beauftragt mit der Koordinierung der Antragstellung entsprechend den Bedingungen der o. g. Richtlinie Herrn Boje vom Landkreis Nordwestmecklenburg und Herrn Böse von der Hochschule Wismar.
Die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes darf die Gesamtsumme von bis zu 30.000 € nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt 65%. Es kann bei kommunaler Antragstellung bis zu 90% gefördert werden.
4. Die finanziellen Mittel für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes werden bereits in der vorläufigen Haushaltsführung bereitgestellt, da die Notwendigkeit der Aufgabe unaufschiebbar ist. Zudem ist sie im Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidung der Kommune einzugliedern.
